Aus steuerlicher Sicht ist bei der Vermietung von Zimmern oder Appartements zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterscheiden.
An die Unterscheidung der Vermietungstätigkeit sind unterschiedliche Konsequenzen geknüpft. Um nachteilige Überraschungen, etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung, zu vermeiden, empfiehlt es sich daher bereits im Vorfeld, das Ausmaß der Zimmervermietungs- bzw Beherbergungstätigkeit genau zu durchleuchten und auf steuerliche Auswirkungen zu prüfen. Für die Unterscheidung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus...